Informationen & Hinweise

Auf dieser Seite findest du allgemeine Informationen und Hinweise rund um die legalen Graffiti-Flächen der Stadt Mönchengladbach

Was ist Halls of Fame – MG

 Nicolas J Leclercq

„Halls of Fame – MG“ ist ein Angebot des städtischen Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie, welches legale Graffiti-Flächen in der ganzen Stadt anbietet. Das 2019 vom SKM Rheydt e.V. gegründete und Mitte 2020 an die Stadt Mönchengladbach übergebene Projekt ist fester Bestandteil der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

So können (junge) Menschen ihre Kreativität legal ausüben und somit den Weg in die Illegalität vermeiden, den öffentlichen Raum mitgestalten und Anerkennung sowie Unterstützung ihrer Leidenschaft von öffentlicher Seite erfahren.

Der Arbeitskreis Graffiti MG unterstützt das Angebot

Infos zum Arbeitskreis „Graffiti MG“

Daniel Clay

Der Arbeitskreis „Graffiti MG“ unter der Leitung von Heike Kox (Bezirksjugendpflegerin des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Mönchengladbach) beschäftigt sich mit aktuellen Anliegen, aber auch mit neuen Ideen und Verbesserungen des Angebots „Halls of Fame – MG“.

Teilnehmende sind Jugendliche und junge Erwachsene, die selbst schon Erfahrung mit der Graffiti-Kunst haben, aber auch Interessierte, die neu auf dem Gebiet sind oder die Gruppe unterstützen möchten.

Wer Interesse hat mitzumachen, kann sich immer gerne melden.
Ja, ich möchte mitmachen.

Einweisung und Regeln

Legale Halls: Auf dieser Webseite und auf Instagram (@hallsoffame_mg) sind alle legalen Wände in Mönchengladbach zu finden. Es ist genau gekennzeichnet, welche Bereiche freigegeben sind.

Halls für Anfänger*innen: Jede Hall, die auch für Anfänger*innen geeignet ist, ist mit „Anfänger*innenwand“ auf unserer Webseite und auf Instagram gekennzeichnet. Das bedeutet die Hall of Fame wird auch unter anderem von Kindern und Jugendlichen besucht, die wenig oder keine Erfahrung mit Graffiti haben.

Respekt vor anderen Graffiti: Es gilt, dass ein Graffiti, welches an einer Hall zu sehen ist, zunächst vollständig übermalt wird. Der Respekt vor anderen Maler*innen sollte immer geachtet werden. Unnötiges gecrosse soll vermieden werden.

Symbole und Inhalte: Es dürfen keine verbotenen, diskriminierenden, rassistischen, beleidigenden, abwertenden Symbole und Inhalte gemalt werden. Je nach Inhalt, wird das Sprühen strafrechtlich verfolgt.

Müll: Keinen Müll (Dosen, Farbeimer und alles andere) hinterlassen.

Sicherheit: Der Straßenverkehr darf nicht behindert werden. Auch Passant*innen sollen beachtet werden.

Lärm: Unzulässiger Lärm ist nach §117 (1) Ordnungswidrigkeitengesetz nicht gestattet

Noch mehr Wissenswertes und viele Informationen zum Thema Graffiti findet Ihr auch auf Wikipedia.

Wichtig

Zu eurem Schutz solltet Ihr zu jeder Zeit eine professionelle Atemschutzmaske tragen, da die Lösungsmitteldämpfe und der Farbpartikelstaub eine sehr bedenkliche Mischung für unsere Gesundheit darstellen. Der Farbstaub kann sich in den Atemwegen ablagern und die Lösungsmittel werden über die Atemluft aufgenommen und belasten dann besonders die Leber.

Wir empfehlen euch eine Schutzbrille zu tragen, da sich der umherfliegende Farbstaub in den Augen ablagert und zu Reizungen führt.

Wer ohne Atemschutz arbeitet geht ein erhebliches Gesundheitsrisiko ein.

 Ged Lawson

EIN ANGEBOT DER STADT MÖNCHENGLADBACH